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Fundament für Leitplankenpfosten

Idealerweise wird ein Streifenfundament aus Beton (besser: Stahl-Beton) auf der gesamten Leitplankenstrecke gegossen. Dies sorgt für Stabilität, da das gesamte Plankensystem auf einem Fundament verankert ist.

Ist dies nicht umsetzbar, werden pfostenweise Einzelfundamente gegossen.

Wie sind die Fundament-Abmaße?

Die erwartete Antwort lautet: Das kommt darauf an.
Welche Aufpralllast ist zu erwarten? Ist es ein Schutzplankensystem mit Einfach- oder Doppelbeplankung? Wie hoch sind die Leitplanken-Pfosten? Wie hoch ist die zu erwartende Aufprallenergie?
Die Antwort ist das Fachgebiet eines Statikers.

Die StVO bzw. das dafür geltende Regelwerk ist an dieser Stelle leider nur wenig hilfreich, da Leitplankensysteme zum Aufschrauben die Kennung „BW“ (= auf Bauwerk) besitzen. Damit ist gemeint, dass Schutzplankenpfosten zum Aufschrauben nur für Bauwerke - meistens Brücken - angedacht sind. Für alle anderen Untergründe (naturbelassener Boden, Teer, Pflastersteine, etc.) sind nur Pfosten zum Einrammen im StVO-Bereich angedacht.

Bei der Zulassung für den Straßenverkehr werden Schutzplankensysteme einer praktischen Prüfung unterzogen. Dabei wird ein Testszenario nach Herstellervorgaben aufgebaut, bei dem geprüft wird ob die Anforderungen nach Regelwerk erfüllt werden.
Hier besitzen Streifenfundamente durchaus Abmaße von 100 cm Breite und 80 cm Tiefe. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass im öffentlichen Straßenverkehr geschwindigkeitsbedingt eine höhere Aufprallenergie beim Anfahren freigesetzt wird als auf dem Betriebsgelände.

Aus unserer Sicht sollte eine Fundamentplatte für ein Schutzplankensystem eher größer als zu klein ausgeführt werden. Dies steht aber oft im Konflikt zu den örtlichen Gegebenheiten auf dem Betriebsgelände. Aus der Praxiserfahrung heraus sollte die Fundamenttiefe auf dem Firmengelände min. 30 cm betragen, 50 cm sind besser. Zu allen Seiten der Bodenplatte des Leitplankenpfosten sollte ein Überstand von 10 cm bestehen.

Fundament für Leitplankenpfosten
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