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Gefahrenstellenabsicherung – ein wesentlicher Teil der Arbeitssicherheit

Gefahrenstellenabsicherung beschreibt den Vorgang, Menschen, Fahrzeuge und Objekte zu sichern. Dies ist auf Baustellen und auf Betriebsgeländen von großer Wichtigkeit, um Arbeiter zu schützen und Objekte und Maschinen vor teuren Schäden zu bewahren.

Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die jeweilige Gefahrenstufe einer Situation einzuschätzen und alles zumutbare zu deren Sicherung zu unternehmen. Er ist ferner verpflichtet, diese Sicherungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen, um einen bestmöglichen Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird genauer konkretisiert, dass Arbeitnehmer vor herabfallenden Gegenständen geschützt und Gefahrenbereiche ausgewiesen sein müssen. Im Falle eines nicht möglichen Schutzes müssen Gefahrenbereiche gesperrt werden.

Auf Baustellen im öffentlichen Raum finden diese Vorschriften ebenfalls Anwendung. Hier ist der Schaffer der Gefahrenstelle für deren ordnungsgemäße Sicherung zuständig und er muss im Vorfeld beim Ordnungsamt einen genauen Plan zur Beschilderung vorlegen und prüfen lassen.


Wie werden Gefahrenstellen gesichert?

In erster Linie individuell, auf die Art der Gefährdung angepasst. So finden sich in vielen Betrieben Bodenmarkierungen, die zeigen, wo Dinge abgestellt werden dürfen und wo nicht, wo Menschen entlang gehen dürfen und wo Wege am Boden und/oder in der Luft auch von Maschinen genutzt werden. Neben klassischen Warnhinweisen können Bereiche mit Absturzgefährdung durch Absperrbänder verschlossen werden und wo Fahrzeuge im Spiel sind, wird mit Rammschutz gearbeitet. Dieser individuell anpassbare Schutz verhindert, dass Gebäudeteile, Regale oder andere empfindliche Elemente von Fahrzeugen gerammt werden.
Für all diese Maßnahmen ist auch die Signalfärbung in schwarz-gelb oder rot-weiß typisch.


Mobilität und Flexibilität bei der Gefahrenstellenabsicherung

Viele Gefahrenstellen sind kein Dauerzustand. Das zeitgerechte Reagieren auf das Enden, bzw. Auftreten einer solchen Stelle ist elementar für den Arbeitsschutz und alle damit verbundenen Maßnahmen müssen optimal kommuniziert und organisiert weden. So sind fast alle Elemente im o.g. Absatz mobil und können je nach Anforderung bewegt oder unterschiedlich miteinander kombiniert werden.