Ratgeber Einbauhöhe – es kommt nicht immer auf die Größe an!
Mit unserem praktischen Ratgeber finden Sie garantiert für jede Situation den richtigen Rammschutz.
Eine primäre Entscheidungsgrundlage für die Installation von Rammschutz- und Absperrsystemen ist die selbstständige Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Jedoch sind Verkehrswege generell so einzurichten, dass sie zu jeder Zeit sicher befahren bzw. begangen werden können. Einzuhalten sind hierbei die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR A1.8 Absatz 4 gibt ausführlich Auskunft über die Mindestbreiten und -höhen für Verkehrswege.

Damit Sie einen nachvollziehbaren Eindruck von der Größe unserer Artikel haben, gibt es hier einen Überblick über die Einbauhöhen in aufsteigender Reihenfolge.
* Allerdings bestätigen ja bekanntlich Ausnahmen die Regel. Denn laut DGUV-Info 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (ex DGUV-Regel 108-007, ex BGR 234) gibt es eine spezielle Anforderung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und zwingend eingehalten werden muss! Sie richtet sich an ortsfeste Regale, die nicht mit leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden. Diese müssen an all ihren Eckbereichen (auch bei Durchfahrten) mit einem mindestens 30 cm hohen Anfahrschutz versehen sein. Zudem ist gefordert, dass dieser ausreichend dimensioniert und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen ist.
Die DIN EN 15512 fordert sogar einen Anfahrschutz von min. 40 cm Höhe!
Hier finden Sie alle Artikel zu folgenden Einbauhöhen
| 9 cm | 15 cm | 25 cm | 30 cm | 65 cm | 100 cm | 115 cm | 130 cm | 150 cm |
